Garantiebedingungen für:

Festsitzenden Zahnersatz (ZirLuna® Kronen und Brücken)

Kombitechnik (Teleskope, Galvano und Geschiebe)

Implantatgetragener Zahnersatz



 

Dauer der Versicherung:

Beginn ist der erste Tag im 7. Monat nach dem definitiven Einsetzen im Mund. Der Versicherungsschutz endet nach 60 Monaten, nach Auslieferung.

 

Versicherungswert/Ersatzleistung:

Je zahntechnischer Einheit bis zu 500,00 €. Maximale Garantieleistung je Schadensfall 12.500,00 €. Der Patient trägt je Garantiefall einen Anteil von 100,00 €, die jedoch entfallen, wenn der Schadensfall in den ersten 2 Jahren eintritt, da dieser Betrag dann von MUNDWERK Zahnästhetik übernommen wird. (Nur wenn keine andere Versicherung in die Erstattung eintritt.)

 

Patient:

Der Patient muss regelmäßig einen Kontrolltermin bei seinem Zahnarzt wahrnehmen. (2x im Jahr damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.)

 

Ausschlüsse:

Grob fahrlässige Behandlung, Schauarbeiten, zahnärztliche Fehler, nicht freigegebene Indikation. Beschädigungen durch Veränderung der medizinischen Gegebenheiten- (Verlust von natürlichen Zähnen oder Implantaten). Ausgenommen sind SQ Arbeiten hier gilt die gesetzliche Gewährleistung.

 

Abwicklung bei Schadensfall:

Beispiel: Brücke ZirLuna® 15–17, bei 17 Sprung in der Verblendung.

  1. Ausschlüsse prüfen.
  2. Schadensfall schriftlich anmelden, Schadensanzeige ausfüllen. Kosten des Zahnarztes, Kosten des Labors (Rechnung beilegen), Eigenanteil des Patienten. Alle Belege beifügen, sowie bei Neuanfertigung den schadhaften Zahnersatz.
  3. Unterschrift des Patienten das keine Folgeschäden aufgetreten sind. (Beispiel Teil der Verblendung verschluckt usw. …)
  4. Neue Abdrücke zur Neuanfertigung, wenn erforderlich, dann wird die versicherte Arbeit angefertigt jedoch genauso wie die Erstanfertigung ohne Abweichung.
     

(Gültig ab 01.09.2013)