Garantiebedingungen für:
Festsitzenden Zahnersatz (ZirLuna® Kronen und Brücken)
Kombitechnik (Teleskope, Galvano und Geschiebe)
Implantatgetragener Zahnersatz
Dauer der Versicherung:
Beginn ist der erste Tag im 7. Monat nach dem definitiven Einsetzen im Mund. Der Versicherungsschutz endet nach 60 Monaten, nach Auslieferung.
Versicherungswert/Ersatzleistung:
Je zahntechnischer Einheit bis zu 500,00 €. Maximale Garantieleistung je Schadensfall 12.500,00 €. Der Patient trägt je Garantiefall einen Anteil von 100,00 €, die jedoch entfallen, wenn der Schadensfall in den ersten 2 Jahren eintritt, da dieser Betrag dann von MUNDWERK Zahnästhetik übernommen wird. (Nur wenn keine andere Versicherung in die Erstattung eintritt.)
Patient:
Der Patient muss regelmäßig einen Kontrolltermin bei seinem Zahnarzt wahrnehmen. (2x im Jahr damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.)
Ausschlüsse:
Grob fahrlässige Behandlung, Schauarbeiten, zahnärztliche Fehler, nicht freigegebene Indikation. Beschädigungen durch Veränderung der medizinischen Gegebenheiten- (Verlust von natürlichen Zähnen oder Implantaten). Ausgenommen sind SQ Arbeiten hier gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Abwicklung bei Schadensfall:
Beispiel: Brücke ZirLuna® 15–17, bei 17 Sprung in der Verblendung.
- Ausschlüsse prüfen.
- Schadensfall schriftlich anmelden, Schadensanzeige ausfüllen. Kosten des Zahnarztes, Kosten des Labors (Rechnung beilegen), Eigenanteil des Patienten. Alle Belege beifügen, sowie bei Neuanfertigung den schadhaften Zahnersatz.
- Unterschrift des Patienten das keine Folgeschäden aufgetreten sind. (Beispiel Teil der Verblendung verschluckt usw. …)
- Neue Abdrücke zur Neuanfertigung, wenn erforderlich, dann wird die versicherte Arbeit angefertigt jedoch genauso wie die Erstanfertigung ohne Abweichung.
(Gültig ab 01.09.2013)