Seit dem 01.01.2005 gilt das befundbezogene Festzuschuss-System. Der Patient hat – ohne Verlust des Zuschusses – mehr Wahlfreiheit bei seiner prothetischen Versorgung.
Der Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, wobei die prozentualen Zuschüsse durch die befundorientierten Festzuschüsse ersetzt wurden.
Erstattet werden seit dem 01.01.2005 feste Geldbeträge, die bei allen Krankenkassen gleich sind und die sich ausschließlich am Befund orientieren. Die jährliche Vorsorge und der Eintrag im Bonusheft können den einfachen Festzuschuss um bis zu 30% erhöhen!
Die Krankenkasse prüft die Heil- und Kostenpläne und bewilligt den Festzuschuss. Die Differenz zwischen dem erstatteten Festzuschuss und den tatsächlichen Kosten ist dann als Eigenanteil vom Versicherten zu tragen.
Behandlungsplanungen
A |
Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) |
B |
Brückenglied |
E |
zu ersetzender Zahn |
H |
gegossene Halte und Stützvorrichtung |
K |
Krone |
M |
Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration |
O |
Geschiebe, Steg, etc. |
PK |
Teilkrone |
R |
Wurzel Stiftkappe |
S |
Implantat getragene Suprakonstruktion |
T |
Teleskop Krone |
V |
Vestibuläre Verblendung |
Befund
a |
Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) |
b |
Brückenglied |
e |
ersetzter Zahn |
ew |
ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn |
f |
fehlender Zahn |
i |
Implantat mit intakter Suprakonstruktion |
ix |
zu entfernendes Implantat |
k |
klinisch intakte Krone |
kw |
erneuerungsbedürftige Krone |
pw |
erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten |
r |
Wurzelstiftkappe |
rw |
erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe |
sw |
erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion |
t |
Teleskop |
tw |
erneuerungsbedürftiges Teleskop |
ur |
unzureichende Retention |
ww |
erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung |
x |
nicht erhaltungswürdiger Zahn |
)( |
Lückenschluss |
Die Kriterien der Krankenkassen zur Bewilligung und zum Erhalt eines Festzuschusses sagen aus, dass die Zahnbehandlung wirtschaftlich sein muss, zweckmäßig ist und ausreichend durchgeführt wird. Immer dann wenn bei den Krankenkassen Zweifel an der Einhaltung dieser Kriterien aufkommen wird in den meisten Fällen ein Gutachter eingeschaltet. Leider geht diese Maßnahme immer zu Lasten des Patienten, weil dadurch die Ausführung der zahnärztlichen Arbeiten erheblich verzögert wird. Hier können Auskünfte der Krankenkassen sehr hilfreich sein.
Qualität zahlt sich aus, Deutsche Zahntechnikmeister – Weltspitze in Qualität und Präzision – bieten kompetentes Handwerk internationaler Spitzenklasse.
Doch unser eigener Maßstab ist noch höher. So ist es unser Ziel, dass wir uns mit unseren Leistungen von keinem überbieten lassen. Das Ergebnis spricht für sich, es verlassen nur Zähne in Ihrer individuellen Natürlichkeit unser Haus. Kein Zahnersatz mehr, sondern natürliche Zähne! Das ist wahre Meisterleistung.